Auszug aus der Satzung und Beitragsordnung
Mitgliedschaft
(1) Mitglied der PSGK können nur natürliche Personen werden.
- die die Satzung anerkennen
- die Unbescholtenheit und Ehrenhaftigkeit kennzeichnet
(2) Die PSGK besteht aus
- ordentlichen Mitgliedern
- Fördernde Mitglieder
- Ehrenmitglieder
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